Wir unterstützen ärztliche Kollegen (m/w/d) aus der EU und aus Nicht-EU-Ländern bei der Erlangung der Approbation in Deutschland. Dies gilt sowohl für Personen, die ihr Medizinstudium im Ausland absolviert haben, als auch für im Ausland ausgebildete Fachärzte (m/w/d).
Hier sind nun folgend einige wichtige Informationen, damit der Weg nach Deutschland einfacher wird.
Um in Deutschland als Arzt (m/w/d) praktizieren zu können, müssen Sie die ausländische Berufsausbildung durch die Approbation anerkennen lassen. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die einmal erworbene Approbation ist unbefristet und deutschlandweit gültig.
Um eine Approbation zu erlangen, müssen Sie eine Fachsprachprüfung bei der Landesärztekammer Hessen ablegen.
EU: Bewerber (m/w/d), welche aus Staaten der Europäischen Union (EU) kommen, benötigen keine zusätzliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
Nicht EU: Bewerber (m/w/d), welche aus Nicht-Staaten der Europäischen Union (EU) kommen, benötigen eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
Die Sozialversicherung in Deutschland setzt sich aus nachfolgenden fünf Zweigen zusammen. Monatlich werden ca. 28 % Ihres Bruttogehalts für Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Die Beiträge werden direkt von Ihrem Gehalt einbehalten und weitergegeben.
Bei längerem Ausfall durch eine Krankheit, bekommen Sie das notwendige Krankengeld. Außerdem finanziert diese Versicherung Maßnahmen zur Früherkennung und Vermeidung von Krankheiten.
Bei Unfällen, unerwarteten Krankheiten, psychischen Beeinträchtigungen oder einem hohen Alter, welches Sie pflegebedürftig einschränkt, wird u. a. ein Pflegegeld ausgezahlt.
Angestellte Ärzte (m/w/d) zahlen den gleichen Rentenversicherungsbeitrag wie in der gesetzlichen Rentenversicherung ans Versorgungswerk. Dafür werden Sie auf Antrag von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit.
Sobald Sie das Rentenalter erreichen und nicht mehr arbeiten, erhalten Sie durch das Versorgungswerk eine monatliche Rente.
Dies ist eine finanzielle Unterstützung für Personen die arbeitslos sind. Außerdem sorgt die Arbeitslosenversicherung für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Diese Versicherung schützt Sie als Arbeitnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten.
Für das Anmelden des Wohnsitzes sind die jeweiligen Stadt- oder Gemeindeämter, in denen sich der neue Wohnsitz befindet, zuständig. Das Anmelden erfolgt persönlich. Hierfür benötigen Sie einen Meldeschein (vorgefertigtes Formular der Ämter), eine Wohnungsgeberbestätigung, Aufenthaltstitel, Personalausweis, Reisepass und gegebenenfalls Heiratsurkunde.
Um sicherzustellen, dass Ihre früheren Beschäftigungszeiten in Deutschland anerkannt werden, müssen Sie eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit Ihrer früheren Zeiten erwerben. Dies können Sie durch einen Antrag bei der zuständigen Landesärztekammer erreichen, dem Sie alle vorhandenen Zeugnisse und ggf. deren Übersetzungen im Original oder in beglaubigter Kopie beifügen.
Wenn Sie in Deutschland leben und arbeiten, benötigen Sie ein deutsches Bankkonto, damit wir das Gehalt auszahlen können. Barauszahlungen sind nicht möglich. Sie können ein Bankkonto bei einer beliebigen Bank eröffnen.
Nachdem Sie Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben, können Sie bei einer Bank der Wahl ein Bankkonto eröffnen. Dies ist notwendig, wenn Sie noch kein deutsches Bankkonto besitzen.
Unseren „Neuen“ ohne regionalen Wohnsitz stehen Appartementhäuser zur Verfügung. Die Zimmer sind freundlich eingerichtet und komplett möbliert. Ein Bad mit WC und Dusche sowie eine funktionell ausgestattete Küche wird von jeweils zwei Bewohnern geteilt. Je nach Verfügbarkeit kann hier ein Zimmer kostengünstig für eine befristete Zeit angemietet werden.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Wartezeit auf die Erteilung der Approbation, mit einer Tätigkeit als Ärztliche Hilfskraft zu überbrücken. Als Ärztliche Hilfskraft (m/w/d) können Sie eigene Aufgaben übernehmen und bereits eigenes Geld verdienen.
Zu den Aufgaben einer Ärztlichen Hilfskraft (m/w/d) zählen z. B. Anamnesevorbereitung anhand standardisierter Erhebung, Dokumentation anhand ärztlicher Anweisung, Blutentnahme venös. Bei allen Aufgaben stehen Ihnen approbierte Ärzte (m/w/d) mit Rat und Tat zur Seite.
Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme als Ärztliche Hilfskraft (m/w/d) ist eine vorherige dreimonatige Hospitation bei uns.
Sobald die Approbation vorliegt, endet die Tätigkeit als Ärztliche Hilfskraft (m/w/d) und Sie können als Assistenzarzt (m/w/d) direkt deine Facharztausbildung bei uns beginnen.

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Mehr Informationen
Wir bieten interessante Möglichkeiten für Fach- und Führungskräfte in jeder Phase Ihrer Karriere, auch wenn Sie noch ganz am Anfang sind, nämlich im praktischen Jahr oder wenn Sie bereits fortgeschrittener Assistenzarzt (m/w/d), Facharzt (m/w/d) oder Führungskraft (m/w/d) sind. Wir können viele interessante Perspektiven bieten und Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit.