MKK Muster

Ärztlicher Dienst

International

Ärztliche Kollegen (m/w/d) aus dem Ausland

Wir unterstützen ärztliche Kollegen (m/w/d) aus der EU und aus Nicht-EU-Ländern bei der Erlangung der Approbation in Deutschland. Dies gilt sowohl für Personen, die ihr Medizinstudium im Ausland absolviert haben, als auch für im Ausland ausgebildete Fachärzte (m/w/d).

Hier sind nun folgend einige wichtige Informationen, damit der Weg nach Deutschland einfacher wird.

Was Du vor Deiner Ankunft in Deutschland wissen solltest

Was ist eine Approbation?

Um in Deutschland als Arzt praktizieren zu können, musst Du Deine ausländische Berufsausbildung durch die Approbation anerkennen lassen. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die einmal erworbene Approbation ist unbefristet und deutschlandweit gültig.

Beantragung und Ablauf

Um ein in Deutschland als Arzt (m/w/d) tätig zu werden, muss eine Approbation vorliegen. Diese muss beim hessischen Landesprüfungsamt beantragt werden. Nähere Informationen, benötigte Unterlagen und eine Ablaufbeschreibung findest Du hier.

Hier findest Du den Antrag.

Sprachkenntnisse

Um eine Approbation zu erlangen, musst Du eine Fachsprachprüfung bei der Landesärztekammer Hessen ablegen.

Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

EU: Bewerber (m/w/d), welche aus Staaten der Europäischen Union (EU) kommen, benötigen keine zusätzliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.

Nicht EU: Bewerber (m/w/d), welche aus Nicht-Staaten der Europäischen Union (EU) kommen, benötigen eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.

Was Du nach Deiner Ankunft in Deutschland wissen solltest

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung in Deutschland setzt sich aus nachfolgenden fünf Zweigen zusammen. Monatlich werden ca. 28 % Deines Bruttogehalts für Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Die Beiträge werden direkt von Deinem Gehalt einbehalten und weitergegeben.

Krankenversicherung

Bei längerem Ausfall durch eine Krankheit, bekommst Du das notwendige Krankengeld. Außerdem finanziert diese Versicherung Maßnahmen zur Früherkennung und Vermeidung von Krankheiten.

Pflegeversicherung

Bei Unfällen, unerwartenden Krankheiten, psychischen Beeinträchtigungen oder einem hohen Alter, welches Dich pflegebedürftig einschränkt, wird u. a. ein Pflegegeld ausgezahlt.

Rentenversicherung

Angestellte Ärzte (m/w/d) zahlen den gleichen Rentenversicherungsbeitrag wie in der gesetzlichen Rentenversicherung ans Versorgungswerk. Dafür wirst Du auf Antrag von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit.

Sobald Du das Rentenalter erreichst und nicht mehr arbeitest, bekommst Du durch das Versorgungswerk eine monatliche Rente.

Arbeitslosenversicherung

Dies ist eine finanzielle Unterstützung für Personen die arbeitslos sind. Außerdem sorgt die Arbeitslosenversicherung für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

Unfallversicherung

Diese Versicherung schützt Dich als Arbeitnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen von Arbeits- und Wegunfällen sowie Berufskrankheiten.

Einwohnermeldeamt (Wohnsitz melden)

Für das Anmelden des Wohnsitzes sind die jeweiligen Stadt- oder Gemeindeämter, in denen sich der neue Wohnsitz befindet, zuständig. Das Anmelden erfolgt persönlich. Hierfür benötigst Du einen Meldeschein (vorgefertigtes Formular der Ämter), eine Wohnungsgeberbestätigung, Aufenthaltstitel, Personalausweis, Reisepass und gegebenenfalls Heiratsurkunde.

Anrechnung ausländischer Vorbeschäftigungszeiten

Um sicherzustellen, dass Deine früheren Beschäftigungszeiten in Deutschland anerkannt werden, musst Du eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit Deiner früheren Zeiten erwerben. Dies kannst Du durch einen Antrag bei der zuständigen Landesärztekammer erreichen, dem Du alle vorhandenen Zeugnisse und ggf. deren Übersetzungen im Original oder in beglaubigter Kopie beifügst.

Bankkonto

Wenn Du in Deutschland lebst und arbeitest, benötigst Du ein deutsches Bankkonto, damit wir Dir Dein Gehalt auszahlen können. Barauszahlungen sind nicht möglich. Du kannst ein Bankkonto bei einer beliebigen Bank eröffnen.
Nachdem Du Deinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet hast, kannst Du bei einer Bank Deiner Wahl ein Bankkonto eröffnen. Dies ist notwendig, wenn Du noch kein deutsches Bankkonto hast.

Wohnheim

Unseren „Neuen“ ohne regionalen Wohnsitz stehen Appartementhäuser zur Verfügung. Die Zimmer sind freundlich eingerichtet und komplett möbliert. Ein Bad mit WC und Dusche sowie eine funktionell ausgestattete Küche wird von jeweils zwei Bewohnern geteilt. Je nach Verfügbarkeit kann hier ein Zimmer kostengünstig für eine befristete Zeit angemietet werden.

Ärztliche Hilfskraft

 

Wir bieten Dir die Möglichkeit, die Wartezeit auf die Erteilung der Approbation, mit einer Tätigkeit als ärztliche Hilfskraft zu überbrücken. Als ärztliche Hilfskraft kannst Du eigene Aufgaben übernehmen und bereits eigenes Geld verdienen.

Zu den Aufgaben einer ärztlichen Hilskraft zählen z. B. Anamesevorbereitung anhand standardisierter Erhebung, Dokumentaion anhand ärztlicher Anweisung, Blutentnahme venös. Bei allen Aufgaben stehen Dir approbierte Ärzte mit Rat und Tat zur Seite.

Vorausstezungen für die Arbeitsaufnahme als ärztliche Hilfskraft ist eine vorherige dreimonatige Hospitation bei uns.

Sobald die Approbation vorliegt, endet die Tätigkeit als ärztliche Hilfskraft und Du kannst als Assistenzarzt direkt deine Facharztausbildung bei uns beginnen.

 

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Mehr Informationen

Kollege (m/w/d) werden im Ärztlichen Dienst

Wir bieten interessante Möglichkeiten für Fach- und Führungskräfte in jeder Phase Deiner Karriere, auch wenn Du noch ganz am Anfang bist, nämlich im praktischen Jahr oder wenn Du bereits fortgeschrittener Assistenzarzt, Facharzt oder Führungskraft bist. Wir können viele interessante Perspektiven bieten und Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit.

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